KFZ Zulassung fuer Konsulate und Diplomatische Vertretungen

Fuer die Zulassung von Fahrzeugen auf eine Diplomatische Vertretung / Konsulat, sind folgende Dokumente vorzulegen:
· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· bei Neufahrzeugen oder bei Erstzulassung COC-Papier / EG-UEbereinstimmungsbescheinigung
· bei Gebrauchtfahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
· die Kennzeichen bzw. Nummernschilder, sofern noch zugelassen
· Nachweis einer gueltigen Hauptuntersuchung (nur wenn das Fahrzeg aelter als 3 Jahre nach · Erstzulassung ist)

· eVB-Nummer (elektronische Versicherungs Bestaetigung) von Ihrer KFZ Versicherung mit Eintragung – Behoerde
· Name des Konsuls und/oder Anschrift des jeweiligen Konsulates
· gueltiger Diplomatenausweis oder Diplomatenpass im Original

· Auftrag und KFZ Zulassungsvollmacht (erhalten Sie im Bereich Formulare)

· ZOLL / Antrag auf Freistellung von der Kfz Steuer (Musterantrag erhalten Sie im Bereich Formulare (Word/PDF))
· ZOLL / Bescheinigung des Konsuls, dass von Konsul selber oder eines Konsulatsbeamten keine
· weiteren Taetigkeiten ausgeuebt werden. (Musterantrag erhalten Sie im Bereich Formulare (Word/PDF)

· Ein SEPA Mandat fuer den Einzug der KFZ Steuer wird nicht benoetigt !

· Genehmigung zur Nutzung einer Liegenschaft als Konsulat (erhalten Sie beim Auswaertigen Amt)
· Erlaubnis zur Ausuebung der konsularischen Funktionen (erhalten Sie beim Auswaertigen Amt)

· Sofern ein Zusatzschild CC oder DC fuer diplomatische Sonderkennung am KFZ benoetigt wird,
· muss dieses mittels Ausnahmegenehmigung beim Bundesminister für Verkehr in Bonn beantragt werden.

(alle Dokumente muessen immer im Original vorgelegt werden, Kopien nur, wenn sie von einer Behoerde bestaetigt sind!)
Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens ist nicht moeglich.



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